In der Trilogverhandlung vom 3. Dezember 2024 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat auf eine Verschiebung des Anwendungsbeginns der Entwaldungsverordnung um zwölf Monate ohne inhaltliche Änderungen am Verordnungstext.
Hoppla!
Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.Login
Keine Zugangsdaten vorhanden?
Im Mitgliederbereich erwarten Sie exklusive Informationen und Serviceangebote.
Sie haben noch keinen Zugang oder sind noch kein Mitgliedsunternehmen von Südwesttextil? Wir helfen Ihnen gerne weiter.