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28.04.2024 // Innovation + Nachhaltigkeit

Das Europäische Parlament (EP) hat am 23. April 2024 die sog. „Recht auf Reparatur-Richtlinie“ verabschiedet. Textil- und Moderzeugnisse sind hiervon nicht umfasst. Dies kann sich aber in Zukunft über die Ökodesignverordnung ändern.

Hoppla!

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