Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen ist längst nicht unbekannt – in Deutschland wurde sie bereits im Rahmen der die Verpackungsverordnung von 1991 sowie dem Verpackungsgesetz (VerpackG) von 2019 eingeführt – EU-weit mit der Verpackungsrichtlinie 94/62/EG.
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