Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) plant die Aufnahme von TBPH (Bis(2-ethylhexyl)tetrabromphthalat) in Anhang A der Stockholmer Konvention. Damit würde TBPH als persistent, bioakkumulativ und toxisch (PBT/vPvB) eingestuft, was zu weitreichenden EU-weiten Verboten und Beschränkungen führen kann.
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