Zum 30.06.2023 sind die Sonderregelungen zum erleichterten Zugang zur Kurzarbeit ausgelaufen. Ungeklärt war bis jetzt, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der Einbringung von negativen Arbeitszeitsalden im Kontext laufender Kurzarbeiterfälle umgehen wird.
Hoppla!
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