ESF-Sozialpartnerrichtlinie in Kraft
Die neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie ist in Kraft getreten. Sie soll in den Betrieben Weiterbildungsstrukturen stärken und die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt unterstützen.
Die neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiterbilden und Gleichstellung fördern“ ist in Kraft getreten. Sie läuft vom 15. Juni 2022 bis zum 31. Dezember 2027.
Die Richtlinie ist eine gemeinsame Initiative von BDA, DGB und BMAS und Nachfolgeprogramm der Richtlinie „Fachkräfte sichern“. Mit einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur sollen in den Betrieben Weiterbildungsstrukturen gestärkt und die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt unterstützt werden, um somit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhalten und zu steigern.
Antragsberechtigt sind u. a. Tarifparteien, Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Die Projektträger, die im Rahmen der Richtlinie aktiv werden möchten, müssen einen sozialpartnerschaftlichen Ansatz oder Einbezug der Tarif- oder Betriebspartner zur Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmen nachweisen. Es können Vorhaben in den folgenden vier Handlungsfeldern gefördert werden:
- Weiterbildung im Wandel
- Gleichstellung gestalten
- regionale Verbünde zur Stärkung der Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU
- Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung
Die Richtlinie wird von einer Regiestelle begleitet. Diese setzt das f-bb (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung) gemeinsam mit dem Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben e. V. um. Die Regiestelle nimmt unter anderem die Aufgabe wahr, potenzielle Antragsteller zu beraten, und führt im Juli 2022 Informationsveranstaltungen zur neuen Richtlinie durch. Im Rahmen des ersten Förderaufrufs können sich Interessierte bis zum 31. August 2022 für eine Förderung bewerben. Die Regiestelle bietet dazu im Juli und August jeweils eine offene Sprechstunde (Hotline: 030 4174986-30) an.
Weitere Informationen zur Richtlinie und zum ersten Förderaufruf erhalten Sie auf der Webseite der Regiestelle, der Webseite des ESF Plus und im Bundesanzeiger.