Am 13. Juni 2025 hat die Europäische Kommission den Entwurf eines Durchführungsrechtsakts gemäß Artikel 24 der ESPR-Verordnung veröffentlicht. Dieser Rechtsakt regelt die Details, das Format sowie das Verfahren zur Offenlegung und Überprüfung von Informationen zu ausrangierten, unverkauften Verbraucherprodukten.
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