Profil
©iStockphoto.com/peterschreiber.media
18.03.2022 // Fachkräfte + Märkte

EU erzielt Einigung über IPI

Die EU-Kommission ist bestrebt, den Zugang europäischer Unternehmen zu internationalen Beschaffungsmärkten zu erleichtern. Jetzt hat sie mit Rat und Parlament eine Einigung erzielt.

Die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben in ihrem Trilog diese Woche eine politische Einigung erzielt, um mit einem neuen International Procurement Instrument (IPI) den Zugang europäischer Unternehmen zu öffentlichen Beschaffungsmärkten außerhalb der EU zu verbessern.

Viele der wichtigsten Handelspartner der EU wenden jedoch auf ihren Märkten restriktive Praktiken an, die EU-Unternehmen diskriminieren. Um hiergegen vorzugehen, soll die EU ermächtigt werden,

  • Untersuchungen in Fällen mutmaßlicher Beschränkungen für EU-Unternehmen auf Beschaffungsmärkten von Drittstaaten einzuleiten,
  • mit dem betreffenden Land über die Öffnung seines Beschaffungsmarktes zu konsultieren und
  • letztendlich den Zugang für ausländische Unternehmen zu beschränken, wenn diese aus einem Land kommen, das weiterhin Beschränkungen gegenüber EU-Unternehmen anwendet.

Beschränkungen auf den EU-eigenen Beschaffungsmärkten könnten von der EU etwa in Form von Anpassungen bei der Bewertung von Angeboten oder durch den Ausschluss bestimmter Angebote aus dem betreffenden Land vorgenommen werden. In der Praxis bedeuten diese Anpassungen, dass Gebote aus diesem Land im Vergleich zu anderen Geboten einen höheren Preis als den tatsächlich vorgeschlagenen Preis bieten würden. Dies würde Bietern aus der EU und Nichtzielländern einen Wettbewerbsvorteil auf den öffentlichen Beschaffungsmärkten der EU verschaffen.

Bevor sie zu diesem letzten Mittel greift, würde die EU-Kommission Ermittlungen in Fällen von Beschränkungen für EU-Unternehmen in Drittländern einleiten. Parallel würde die EU-Kommission das betreffende Land zu Konsultationen über die Öffnung seines Beschaffungsmarktes einladen, die auch in Form von Verhandlungen über ein internationales Abkommen stattfinden könnten.

Um die Anwendung restriktiver Maßnahmen durch die EU zu vermeiden, müssten Drittländer in jedem Fall nur ihre restriktiven Praktiken einstellen. Die bestehenden Verpflichtungen der EU – unter anderem im WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und bilaterale Handelsabkommen – bleiben von diesem Instrument unberührt.

Nächste Schritte

Im Anschluss an die jetzt erzielte politische Einigung wollen das Europäische Parlament und der Rat eine neu formulierte Verordnung im Hinblick auf ein baldiges Inkrafttreten förmlich annehmen.

    Ansprechpartner*innen

    Ralph Kamphöner

    Außenwirtschaft, Büro Brüssel

    Gesamtverband textil+mode

    T +32 229 089 75rkamphoener@textil-mode.de

    Auch interessant ...

    Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

    Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

    > ECMAScript 6 required