
Die EU-Kommission hat am 12. September 2023 ein Maßnahmenpaket zur Entlastung von KMU vorgestellt. Dieses enthält einen Vorschlag für eine neue Zahlungsverzugsverordnung und für eine Richtlinie zur Vereinfachung der Besteuerung von grenzüberschreitend tätigen KMU sowie eine Mitteilung mit weiteren Ankündigungen. Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen insbesondere zur Zahlungsverzugsverordnung bis 6. Oktober 2023.
Hoppla!
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