Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zu einem Delegierten Rechtsakt im Rahmen der Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 gestartet, mit dem weitere bestimmte Abfälle als „grün gelistet“ definiert werden. Der Entwurf betrifft auch Textilabfälle und Textilgemische, faserverstärkte Kunststoffverbundwerkstoffe und Matratzen, sofern sie dem Recycling zugeführt werden. Die Konsultation läuft bis zum 15. September 2026.
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