Die Europäische Lieferkettenrichtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) tritt am 26. Juli 2024 in Kraft. Zeitgleich kündigt die Bundesregierung eine bürokratiearme 1:1‑Umsetzung durch Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) noch in dieser Legislaturperiode an.
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