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14.05.2024 // Innovation + Nachhaltigkeit

Am 30. April 2024 wurde die neue Richtlinie der EU über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (Richtlinie über Umweltkriminalität) im Amtsblatt der EU (L 2024/1203) veröffentlicht. Sie ersetzt die „alte“ Richtlinie über die Umweltkriminalität (RL 2008/99/EG) und ist innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen.

Hoppla!

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