Profil
©Istockphoto.com/Quils
18.03.2026 // Recht + Betriebspraxis

Die Europäische Union wird ab dem 14. Dezember 2027 verbieten, dass Produkte, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf den EU-Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden dürfen. Unternehmen müssen damit rechnen, dass Produkte bei begründetem Verdacht von den Behörden überprüft werden.

Hoppla!

Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.
Logo Südwesttextil Dieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required