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10.09.2026 // Recht + Betriebspraxis

Die Europäische Union wird ab dem 14. Dezember 2027 verbieten, dass Produkte, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf den EU-Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden dürfen. Dazu gibt es jetzt einen Praxisleitfaden.

Hoppla!

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