Die Änderung des Anhangs I der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist nun endgültig: Der delegierte Rechtsakt wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit stehen die Änderungen des Anwendungsbereichs verbindlich fest. Zudem hat die EU-Kommission ihre FAQ zur EUDR aktualisiert.
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