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17.12.2025 // Fachkräfte + Märkte

Ab 1. Januar 2026 sind Arbeitgeber verpflichtet, Drittstaatsangehörige bei der Anwerbung aus dem Ausland über die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen zu informieren (§ 45c AufenthG).

Hoppla!

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