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FAQ & gemeinsame Erklärung der BDA

Die BDA hat ihren Fragen-Antworten-Katalog zum Krieg in der Ukraine überarbeitet sowie eine gemeinsame Erklärung mit dem DGB veröffentlicht.

Bereits am 2. März 2022 haben wir Ihnen hier die von der BDA erar­beiteten FAQ zum aktuellen Krieg in der Ukraine zur Verfügung gestellt. Die Ausführungen konzentrieren sich auf aufenthalts-, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen.

Die nun vorliegende Überarbeitung erfasst folgende Änderungen, die in dem Leitfaden unter Downloads gelb mar­kiert sind:

  • Die EU-Kommission hat am 2. März 2022 einen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates zur Aktivierung des vorübergehenden Schutzes gem. Art. 5 der Richtli­nie 2001/55/EG vorgelegt (Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, sog. Massenzustrom-Richtlinie). Nach einer politischen Einigung am 3. März 2022 hat der Rat den Durchführungs­beschluss am 4. März 2022 einstimmig angenommen.
  • Das Land Berlin hat am 25. Februar 2022 eine Allgemeinverfügung für ukrainische Staatsan­gehörige mit gültigem Pass oder Passersatz erlassen. Mit dieser Allgemeinverfügung wird für ukrainische Staatsangehörige in Berlin, deren visumsfreier Aufenthalt ab dem 25. Februar 2022 abläuft, von Amts wegen das Vorliegen eines Ausnahmefalles im Sinne des Artikels 20 Absatz 2 des Schengener Durchführungsabkommens festgestellt. Damit wird der visumsfreie Kurzaufenthalt bis zum 31. Mai 2022 automatisch verlängert.
  • Eine Arbeitslohnspende für Menschen in der Ukraine, wie sie im Rahmen der Flutkatastrophe genutzt werden konnte, ist in diesem Fall leider nicht möglich.

Hier werden die FAQ der BDA regelmäßig aktualisiert.

Darüber hinaus finden Sie in der Anlage an diese Nachricht eine gemeinsame Erklärung der BDA und des DGB, in der beide den Angriffskrieg Russlands verurteilen. Gleichzeitig rufen sie zur Unterstützung der Ge­flüchteten aus der Ukraine sowie zu weiteren Spenden auf. Die Erklärung finden Sie unter Downloads.

 

Downloads

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