Ferienbeschäftigung - kein Vorbeschäftigungsverbot
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Arbeitgebern kurz vor Weihnachten in einer aktuellen Entscheidung erneut mehr Spielraum bei der sachgrundlosen Befristung beschert (Urteil vom 12.6.2019 – 7 AZR 429/17). Hiernach kann bei einer vorausgegangenen Ferienbeschäftigung der Arbeitnehmer gleichwohl später wieder eingestellt werden mittels einer Befristung ohne Sachgrund.
Hoppla!
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