Profil
20.12.2019 // Recht + Betriebspraxis

Ferienbeschäftigung ­­- kein Vorbeschäftigungsverbot

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Arbeitgebern kurz vor Weihnachten in einer aktuellen Entscheidung erneut mehr Spielraum bei der sachgrundlosen Befristung beschert (Urteil vom 12.6.2019 – 7 AZR 429/17). Hiernach kann bei einer vorausgegangenen Ferienbeschäftigung der Arbeitnehmer gleichwohl später wieder eingestellt werden mittels einer Befristung ohne Sachgrund.

Hoppla!

Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.
Logo Südwesttextil Dieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required