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03.05.2022 // Fachkräfte + Märkte

Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Das Bundeskabinett hat am 27. April 2022 eine Formulierungshilfe mit Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen.

Inhalt der beschlossenen Formulierungshilfe:

  • Ein Wechsel von hilfebedürftigen geflüchteten Menschen aus der Ukraine vom AsylbLG in das SGB II oder SGB XII erfolgt zum 1. Juni 2022. Voraussetzung ist, dass sie einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben, im Ausländerzentralregister erfasst wurden und die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erfüllen.
  • Bei einer durch das BAföG förderungsfähigen Ausbildung können Geflüchtete aus der Ukraine unter den gleichen Voraussetzungen Leistungen nach dem BAföG erhalten.
  • Der Bund wird die Länder und Kommunen im Jahr 2022 mit insgesamt zwei Milliarden Euro bei ihren Mehraufwendungen für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine unterstützen.
  • Die bereits im Entwurf des Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) vorgesehene Einmalzahlung, die im Juli 2022 geleistet werden soll, wird von 100 Euro auf 200 Euro erhöht. Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, werden ebenfalls eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums.

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