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23.06.2023 // Recht + Betriebspraxis

Das BMF hat sein Bekanntmachungsschreiben zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug ab dem 1. Juli 2023 und die dazugehörigen Programmablaufpläne veröffentlicht. Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung und des Kinderlosenzuschlags zum 1. Juli 2023 und sind für den Lohnsteuerabzug spätestens ab dem 1. September 2023 anzuwenden.

Hoppla!

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