Im Dezember ist die novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft getreten. Diese Überarbeitung bringt bedeutende Neuerungen für den Umgang mit Gefahrstoffen, insbesondere für CMR-Stoffe (krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch) der Kategorien 1A und 1B.
Hoppla!
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