Im Januar ist in Deutschland die Pflicht zur getrennten Sammlung von (Alt-)Textilien (Bekleidung, Heimtextilien, Matratzen, Schuhe, keine techn. Textilien) in Kraft getreten. Dieses neue Regelwerk, das im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verankert wurde, markiert einen wichtigen Meilenstein in der Förderung der Kreislaufwirtschaft.
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