Zum 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur Gleichstellung der Kindererziehungszeiten in Kraft getreten. Damit gilt seitdem auch eine neue Befristungsregelung für ältere Arbeitnehmer in § 41 Abs. 2 SGB VI. Die BDA hat dazu eine Handreichung erarbeitet.
Hoppla!
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