Profil
©iStockphoto.com/Jovanmandic
21.06.2022 // Recht + Betriebspraxis

Individuelle Lernkonten und Microcredentials

Im Rahmen des Rates für Beschäftigung und Sozialpolitik wurde die Ratsempfehlung zu individuellen Lernkonten sowie die Ratsempfehlung über einen europäischen Ansatz für Microcredentials angenommen.

Am 16. Juni 2022 haben die Ministerinnen und Minister im Rahmen des Rates für Beschäftigung und Sozialpolitik die Empfehlungen zu individuellen Lernkonten und Microcredentials angenommen. Das bedeutet im Einzelnen:

Individuelle Lernkonten

Die Empfehlung zielt darauf ab, nationale Initiativen zu unterstützen, die den Zugang zur und Teilnahme an Weiterbildung verbessern und erhöhen. Zur Verwirklichung dieser Ziele werden Lernkonten nur als ein mögliches Instrument empfohlen.

Bei der Übertragung von zusätzlichen Weiterbildungsansprüchen auf die Lernkonten durch die Arbeitgeber darf nicht in die betriebliche Weiterbildung eingegriffen werden. Im Falle der Einrichtung nationaler Lernkonten wurde der Spielraum der Mitgliedstaaten zu Bestimmungen über bezahlten Bildungsurlaub vergrößert. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, Schritte zu unternehmen, um die Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen.

Die verabschiedete Ratsempfehlung lässt den Mitgliedstaaten Freiraum, um die Ziele der Empfehlung im Einklang mit nationalen Praktiken zu verwirklichen, ohne ihnen das Instrument der Lernkonten aufzuzwingen.

Microcredentials

Die Ratsempfehlung gibt einen europäischen Ansatz für eine einheitliche Definition von Microcredentials vor, der die Qualität, Transparenz und Akzeptanz von kurzen Lernerfahrungen europaweit verbessern kann. Bislang wird der Begriff der Microcredentials ausschließlich mit dem Hochschulsystem verbunden. Die Empfehlung stellt aber die Bedeutung auch für die Berufsbildung (im Sinne von Teilqualifikationen) und das Beschäftigungssystem in den Mittelpunkt. Dies kann ein solides gemeinsames europäisches Verständnis für die Nutzung von Microcredentials schaffen.

Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, die Empfehlung schnellstmöglich umsetzen. Über die nationalen Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele sollen die Mitgliedstaaten die EU-Kommission bis zum Dezember 2023 unterrichten.

Ansprechpartner*innen

Christine Schneider

Leiterin Fachkräfte + Märkte

T +49 711 21050-25M +49 1520 9267585schneider@suedwesttextil.de

Auch interessant ...

Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required