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25.10.2022 // Recht + Betriebspraxis

Die Bundesregierung hat die steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Diese wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt für zusätzliche Leistungen in der Zeit vom 26. Oktober bis 31. Dezember 2024. Die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit kann daher ab sofort bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie genutzt werden.

Hoppla!

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