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24.10.2022 // Recht + Betriebspraxis

Die befristeten Änderungen betreffen insbesondere den Zeitraum für die Fortführungsprognose, die Planungszeiträume für die Erstellung von Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen sowie die Höchstfrist für die Insolvenzantragstellung wegen Überschuldung.

Hoppla!

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