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16.12.2022 // Recht + Betriebspraxis

Kabinettsbeschluss zur „Verordnung über den erweiterten Zugang von Kurzarbeitergeld“

Das Bundeskabinett hat die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Kurzarbeit und des Zugangs der Zeitarbeit zur Kurzarbeit beschlossen.

Die Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld und die Verordnung über die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmer sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2022 die Verlängerung dieser Regelungen bis zum 30. Juni 2023 beschlossen. Im Vergleich zum Referentenentwurf haben sich keine Änderungen ergeben.

Die Verordnung der Bundesregierung sieht damit Folgendes vor:

  • verringerte Mindesterfordernis von 10 Prozent der Beschäftigten bis 30. Juni 2023
  • Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden bis 30. Juni 2023
  • Zugang der Zeitarbeit zur Kurzarbeit bis 30. Juni 2023

Die Regelungen sollen am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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