Im Falle einer Kündigung wirkt eine sogenannte Regelungsabrede zwischen den Betriebsparteien nicht nach. Dies gilt selbst dann, soweit die Regelungsabrede eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit betraf.
Hoppla!
Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.Login
Keine Zugangsdaten vorhanden?
Im Mitgliederbereich erwarten Sie exklusive Informationen und Serviceangebote.
Sie haben noch keinen Zugang oder sind noch kein Mitgliedsunternehmen von Südwesttextil? Wir helfen Ihnen gerne weiter.