Kinderkrankentagegeld – Verhältnis zu Infektionsschutzgesetz
Rückwirkend zum 5. Januar 2021 ist die pandemiebedingte Ausweitung des Kinderkrankentagegeldes in Kraft getreten. Nun stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis das neue Kinderkrankentagegeld zum Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG steht.
Hoppla!
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