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22.01.2018 // Recht + Betriebspraxis

Kompetenz und Kooperation

Südwesttextil berät seine Mitglieder umfassend – in rechtlicher, wissenschaftlicher und praktischer Hinsicht – zur gesetzeskonformen Textilkennzeichnung. Dies gelingt durch eine einmalige Zusammenarbeit unseres Anwaltsteams mit unserem Textilchemiker sowie den Partnern bei den Hohenstein Instituten, einem der weltweit führenden Prüfinstitute, sowie der Organisation Ginetex. Geballte Kompetenz, kostenlos für Südwesttextil-Mitglieder.

Die PFLEGEkennzeichnung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch fördern wir mit GINETEX GERMANY die Verbreitung und Verwendung der internationalen GINETEX-Symbole in Deutschland. Die Einhaltung der Vorschriften beim Gebrauch dieser Symbole werden dabei sichergestellt. Die Symbole der Pflegekennzeichnung sind markenrechtlich geschützt. Eigentümer der Marken ist das Groupement International d’Etiquetage pour l’Entretien des Textiles (GINETEX) mit Sitz in Paris. Die Pflegekennzeichnung ist außerdem Gegenstand der internationalen Norm ISO EN DIN 3758:2012. Die Rechte liegen bei den jeweiligen GINETEX Länderorganisationen.

Südwesttextil-Mitglieder werden als Unternehmen, die über ihre Verbandszugehörigkeit zum GINETEX-Netzwerk gehören, von der deutschen Geschäftsstelle kostenlos beraten.

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