Das BAG hat jüngst mit Urteil vom 18. Juni 2026 (2 AZR 213/25) entschieden, dass sich elternzeitbeanspruchende Arbeitnehmer für den Fall der Inanspruchnahme von Elternzeit mittels mehrerer Zeitabschnitte vor jedem einzelnen Zeitabschnitt der Elternzeit auf den besonderen Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG berufen können.
Hoppla!
Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.Login
Keine Zugangsdaten vorhanden?
Im Mitgliederbereich erwarten Sie exklusive Informationen und Serviceangebote.
Sie haben noch keinen Zugang oder sind noch kein Mitgliedsunternehmen von Südwesttextil? Wir helfen Ihnen gerne weiter.