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02.09.2026 // Recht + Betriebspraxis

Das BAG hat jüngst mit Urteil vom 18. Juni 2026 (2 AZR 213/25) entschieden, dass sich elternzeitbeanspruchende Arbeitnehmer für den Fall der Inanspruchnahme von Elternzeit mittels mehrerer Zeitabschnitte vor jedem einzelnen Zeitabschnitt der Elternzeit auf den besonderen Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG berufen können.

Hoppla!

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