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19.08.2021 // Recht + Betriebspraxis

Wird die Elternzeit auf mehrere Zeitabschnitte verteilt, findet der vorwirkende Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 BEEG für jeden dieser Zeitabschnitte Anwendung.

Hoppla!

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