Die befristeten Sonderverordnungen zur gesetzlichen Kurzarbeit laufen zum 30. Juni 2023 aus. Ab dem 1. Juli 2023 ist damit wieder das gesetzliche 1/3 Quorum einzuhalten, es sind negative Arbeitszeitsalden aufzubauen und Zeitarbeiter sind nicht mehr in Kurzarbeit einbezogen.
Hoppla!
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