Profil
©Istockphoto.com/MartinBarraud
21.06.2023 // Recht + Betriebspraxis

Die befristeten Sonderverordnungen zur gesetzlichen Kurzarbeit laufen zum 30. Juni 2023 aus. Ab dem 1. Juli 2023 ist damit wieder das gesetzliche 1/3 Quorum einzuhalten, es sind negative Arbeitszeitsalden aufzubauen und Zeitarbeiter sind nicht mehr in Kurzarbeit einbezogen.

Hoppla!

Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.
Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required