Profil
©Istockphoto.com/Cunaplus_M.Faba
23.04.2025 // Recht + Betriebspraxis

Auf Bundesebene wurde eine Einzelfallentscheidung bei Kurzarbeit infolge der US-Zollpolitik abgestimmt. Insbesondere beim vorübergehenden Arbeitsausfall ist demnach ein aktives Vorgehen des Unternehmens nachzuweisen.

Hoppla!

Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.
Logo Südwesttextil Dieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required