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17.12.2025 // Recht + Betriebspraxis

Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld verabschiedet. Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld ist auf bis zu 24 Monate verlängert.

Hoppla!

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