Profil
©Istockphoto.com/artisme
03.06.2024 // Recht + Betriebspraxis

Die Hochwasserkatastrophe in Baden-Württemberg hat erhebliche Schäden angerichtet. Für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 20 zur Verfügung.

Hoppla!

Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.
Logo Südwesttextil Dieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required