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20.07.2021 // Lobby + Netzwerk

Leitlinien zu Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Zwangsarbeit

Am 12. Juli 2021 haben die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) Leitlinien für Sorgfaltspflichten veröffentlicht.

Diese sollen EU-Unternehmen dabei helfen, im Einklang mit internationalen Standards dem Risiko der Zwangsarbeit im Rahmen ihrer Tätigkeiten und Lieferketten zu begegnen.

Die Leitlinien enthalten Ratschläge zur Ermittlung, Verhütung, Minderung und Bewältigung des Risikos von Zwangsarbeit, wodurch die Fähigkeit der Unternehmen verbessert werde, Zwangsarbeit aus ihren Wertschöpfungsketten zu beseitigen. Zudem wurde die Veröffentlichung von einer Pressemitteilung der Kommission begleitet. Die Leitlinien sollen Risiken hinsichtlich Zwangsarbeit in der gesamten Lieferkette – nicht nur bei direkten Zulieferern – adressieren und richten sich an alle Unternehmen, egal welcher Größe. 

Die Leitlinien verschaffen zunächst eine Übersicht über die bereits bestehenden internationalen Konventionen im Bereich der Bekämpfung der Zwangsarbeit wie dem ILO-Übereinkommen 29 sowie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen. Zudem wird auf bereits bestehende Unterstützungsangebote wie den ILO-Helpdesk, die Nationalen Kontaktstellen für die OECD-Leitsätze (NKS) sowie die einschlägigen ILO-Handbücher zur Bekämpfung von Zwangsarbeit verwiesen. 

Die Leitlinien definieren sinngleich mit den OECD-Leitlinien folgende sechs Schritte für einen Sorgfaltspflichten-Rahmen von Unternehmen:

  1. Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in Unternehmensstrategien und Managementsysteme einbetten,
  2. potenzielle und tatsächliche Schäden in den Geschäftstätigkeiten und der Lieferkette des Unternehmens ermitteln,
  3. Schaden in den Geschäftstätigkeiten und der Lieferkette des Unternehmens abstellen, verhüten oder mindern,
  4. nachverfolgen,
  5. kommunizieren,
  6. gegebenenfalls Wiedergutmachung leisten oder daran mitwirken.

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