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28.06.2021 // Recht + Betriebspraxis

Lieferkettengesetz: Abschluss des parlamentarischen Verfahrens

Bundesrat billigt Lieferkettengesetz, das nun verkündet und in weiten Teilen am 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (25. Juni 2021) auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet und damit den Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten gebilligt. Die zugehörigen Drucksachen finden Sie hier.

Zuvor hatte der Bundestag am 11. Juni 2021 den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales beschlossenen geänderten Fassung verabschiedet. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten und Fraktionen des Bundestages können Sie übrigens hier entnehmen.

Das Lieferkettengesetz kann nun nach seiner Ausfertigung im Bundesgesetzblatt verkündet werden und wird weitgehend am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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