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03.03.2021 // Recht + Betriebspraxis

Lieferkettengesetz: Kabinett verabschiedet Regierungsentwurf

Der Regierungsentwurf eines „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ wurde am heutigen 3. März 2021 von der Bundesregierung verabschiedet.

Wie bereits abzusehen war, hat die Bundesregierung am heutigen 3. März 2021 den Regierungsentwurf eines „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ verabschiedet (siehe Downloads). Nennenswerte inhaltliche Änderungen gegenüber den in die Verbändeanhörung eingeleiteten Referentenentwurf gab es erwartungsgemäß keine.

Unternehmen wird empfohlen, angesichts der vergleichsweise sehr knapp bemessenen Übergangszeit (geplantes Inkrafttreten am 1. Januar 2023), sich bereits jetzt mit dem Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs vertraut zu machen sowie das weitere Gesetzgebungsverfahren aufmerksam zu verfolgen. Der Gesamtverband textil+mode wird in dem Zusammenhang in den nächsten Tagen noch einen ausführlichen Überblick über die geplanten neuen Anforderungen bereitstellen.

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