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27.07.2021 // Recht + Betriebspraxis

Deutsches Lieferkettengesetz verkündet

Das deutsche Lieferkettengesetz wurde am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und wird weitgehend am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Das im Bundesgesetzblatt verkündete „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ stellen wir Ihnen in der Anlage zum Download zur Verfügung. 

Das Gesetz wird weitgehend am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Lediglich folgende Bestimmungen im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind schon am 23. Juli 2021 in Kraft getreten:

  • Verordnungsermächtigung bzgl. Berichtseinreichung/-prüfung und risikobasierter (behördlicher) Kontrolle (§§ 13 Abs. 3, 14 Abs. 2);
  • BAFA-bezogene Regelungen: Zuständigkeit (§ 19), Veröffentlichung von Handreichungen (§ 20), Rechenschaftsberichtspflicht des BAFA (§ 21).

Der Gesamtverband textil+mode wird sich nunmehr auf die anstehenden konkretisierenden Rechtsverordnungen und Handreichungen sowie insbesondere auf den für den Herbst angekündigten Richtlinienentwurf einer europäischen Lieferkettenregulierung konzentrieren.

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