
Die Einreichungsfrist zur Berichtpflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird auf den 31. Dezember 2025 verlängert.
Hoppla!
Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.Login
Keine Zugangsdaten vorhanden?
Im Mitgliederbereich erwarten Sie exklusive Informationen und Serviceangebote.
Sie haben noch keinen Zugang oder sind noch kein Mitgliedsunternehmen von Südwesttextil? Wir helfen Ihnen gerne weiter.