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12.09.2023 // Recht + Betriebspraxis

Das BMF hat das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2024 und die Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2024 bekannt gegeben. Außerdem wurde das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2024 bekannt gemacht. Dabei gilt u. a., dass ausschließlich die Identifikationsnummer als Ordnungsmerkmal anzugeben ist. Die Verwendung der eTIN ist nicht mehr zulässig.

Hoppla!

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