Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat mit Urteil vom 9. Juli 2025 (Az. 4 SLa 97/25) entschieden, dass ein Arbeitsverhältnis auf Antrag der Arbeitnehmerin gemäß § 9 KSchG aufzulösen war, nachdem der Arbeitgeber durch wiederholte unangemessene und herabwürdigende Kommunikation das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört hatte.
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