
Wenn Sie im laufenden Jahr 2023 erwarten, durch die Preisbremsen eine Entlastung über 150.000 €/Monat zu bekommen, müssen Sie bis zum 31.03.2023 dem entsprechenden Lieferanten (Strom/Erdgas/Wärme) die zu erwartende Höchstgrenze nach den Preisbremsengesetzen mitteilen.
Hoppla!
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