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28.01.2026 // Innovation + Nachhaltigkeit

Gemäß § 17 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sind Unternehmen seit dem 01.01.2024 verpflichtet, ihre Abwärmepotenziale auf der „Plattform für Abwärme“ zu melden, sofern sie einen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr aufweisen.

Hoppla!

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