Profil
©Istockphoto.com/VladimirSukhachev
04.06.2025 // Innovation + Nachhaltigkeit

Nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnsTransV) haben Begünstigte, denen eine Steuerentlastung ausgezahlt worden ist, bis spätestens zum 30. Juni des Folgejahres eine Meldung darüber abzugeben.

Hoppla!

Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.
Logo Südwesttextil Dieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required