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03.06.2025 // Recht + Betriebspraxis

Seit dem 1. Juni 2025 besteht für Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Zum Nachweis kann eine ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber ausgestellt werden.

Hoppla!

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