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20.08.2021 // Recht + Betriebspraxis

Es besteht kein Anspruch des Mitarbeitenden auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus. Dies hat das Arbeitsgericht Bonn am 07.07.2021 entschieden (Aktenzeichen: 2 Ca 504/21).

Hoppla!

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