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20.09.2023 // Recht + Betriebspraxis

Kann das Verhalten nach einem Arbeitsvertragsverstoß als Begründung für eine Kündigung mit herangezogen werden? Mit dieser Frage hatte sich das LAG Hamm befasst (Urt. v. 27.1.2023 – 13 Sa 1007/22).

Hoppla!

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