Profil
©Istockphoto.com/cyano66
27.03.2024 // Recht + Betriebspraxis

Dass es hier zu einer Koalitionseinigung gekommen ist und der Widerstand aufgegeben wurde, ist sehr zu begrüßen. Im Nachweisgesetz soll dementsprechend der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform nach § 126b BGB zugelassen werden, sofern das Dokument für die Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- oder Empfangsnachweis erhält.

Hoppla!

Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.
Logo Südwesttextil Dieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required