Profil
©Istockphoto.com/cyano66
27.03.2024 // Recht + Betriebspraxis

Dass es hier zu einer Koalitionseinigung gekommen ist und der Widerstand aufgegeben wurde, ist sehr zu begrüßen. Im Nachweisgesetz soll dementsprechend der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform nach § 126b BGB zugelassen werden, sofern das Dokument für die Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- oder Empfangsnachweis erhält.

Hoppla!

Dieser Artikel ist nur für Mitglieder sichtbar.
Logo SüdwesttextilDieser Browser wird leider nicht unterstützt.

Bitte verwenden Sie einen alternativen Browser oder aktualisieren Sie die bestehende Software.

> ECMAScript 6 required