Dass es hier zu einer Koalitionseinigung gekommen ist und der Widerstand aufgegeben wurde, ist sehr zu begrüßen. Im Nachweisgesetz soll dementsprechend der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform nach § 126b BGB zugelassen werden, sofern das Dokument für die Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- oder Empfangsnachweis erhält.
Hoppla!
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